Der Fall des jungen KGM
YouTube hat gemeinsam mit Meta Berufung gegen ein Gerichtsurteil eingelegt, das soziale Netzwerke als süchtig machend beschreibt und darauf abzielt, Minderjährige zu fesseln, ohne Rücksicht auf deren Wohlergehen zu nehmen. Die Anwälte der Videoplattform reichten ihre Klage am Montag beim Los Angeles County Superior Court ein, Tage nachdem Meta dasselbe getan hatte.
Der Fall dreht sich um eine 20-jährige junge Frau, die nur durch ihre Initialen KGM (Kaley) identifiziert wird und behauptet, dass die Abhängigkeit von sozialen Medien seit ihrer Kindheit ihre psychischen Probleme verschlimmert habe. Die Jury kam zu dem Schluss, dass sowohl YouTube (im Besitz von Google) als auch Meta fahrlässig gehandelt haben und dass dies ein wesentlicher Faktor für den Schaden war.
Die zugesprochene Entschädigung belief sich auf 3 Millionen US-Dollar Schadensersatz und weitere 3 Millionen US-Dollar Strafschadenersatz. Der Hauptanwalt des Klägers, Mark Lanier, erklärte im Anschluss an Metas Berufung, dass sie hoffen, dass das Berufungsgericht „in diesem Fall die sorgfältige Anwendung des Gesetzes fortsetzt und das Urteil des erstinstanzlichen Gerichts bestätigt“.
„Dies sind Standardanträge, um in diesem Fall voranzukommen“, sagte Google-Sprecher José Castañeda bei der Ankündigung der Berufung von YouTube.
Rechtliche Argumente und Plattformdesign
Während des fünfwöchigen Testzeitraums behauptete YouTube, es handele sich nicht um ein soziales Netzwerk, sondern vielmehr um eine Video-Sharing- und Streaming-Plattform. Sowohl Google als auch Meta stellten in Frage, ob die Tests gegen den Schutz von Abschnitt 230 des Communications Decency Act verstießen, der Technologieunternehmen vor von Dritten veröffentlichten Inhalten schützt.
Im Gegensatz dazu konzentrierten sich die Anwälte der jungen Frau auf Designfunktionen wie Autoplay, die ihrer Meinung nach eine längere, weniger absichtliche Nutzung fördern.
Der KGM-Fall ist beispiellos und sein Ausgang könnte Tausende ähnlicher Klagen gegen Technologieunternehmen beeinflussen. Die ursprünglich verklagten Unternehmen TikTok und Snapchat haben sich vor dem Gerichtsverfahren außergerichtlich geeinigt. Richterin Carolyn B. Kuhl hatte bereits die Anträge von Google und Meta auf ein neues Verfahren abgelehnt.




