Vorladung wegen angeblicher rechtswidriger Freiheitsberaubung
Der Gouverneur von Chihuahua, Maru Campos, wurde von der Generalstaatsanwaltschaft von Mexiko-Stadt (FGJ CDMX) im Rahmen einer neuen Beschwerde von Senator Javier Corral vorgeladen. Bei der Straftat handelt es sich um rechtswidrigen Freiheitsentzug.
Campos wies die Vorwürfe zurück. Er bekräftigte, dass es sich hierbei um Anschuldigungen „ohne einen einzigen Beweis“ handele, die – wie er sagte – auf Repressalien nach Maßnahmen seiner Regierung, wie der Auflösung eines geheimen Labors, zurückzuführen seien.
Die Präsidentin behauptete, es gebe politische Verfolgung gegen sie und warf der fraktionellen Nutzung von Institutionen gegen Andersdenkende vor. Er wies auf Ungereimtheiten in den ihm zur Last gelegten Fällen hin.
Campos versicherte, dass er den Vorladungen der entsprechenden Behörden, sowohl der Generalstaatsanwaltschaft als auch des FGJ CDMX, Folge leisten werde. Er bekräftigte, dass er sich nicht verstecken werde und dass er seine Position „im Einklang mit dem Gesetz“ verteidigen werde.
Die Äußerungen lösten Reaktionen im politischen Bereich aus. Die Legitimität der Anschuldigungen und der Kontext, in dem sie vorgebracht werden, werden in Frage gestellt. Diese neue Vorladung reiht sich in andere frühere Verfahren ein, die den rechtlichen und politischen Konflikt zwischen beiden Charakteren eskaliert haben.




