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Gruma kommt unbeschadet aus der Kartelluntersuchung hervor
Die Kartellbehörde akzeptierte die Maßnahmen von Gruma und schloss den Fall ohne Bußgelder oder Zwangsveräußerung von Vermögenswerten ab.
Die Kartellbehörde akzeptierte die Maßnahmen von Gruma und schloss den Fall ohne Bußgelder oder Zwangsveräußerung von Vermögenswerten ab.
Das Unternehmen verteidigt sein Geschäftsmodell, während Produzenten Straßen blockieren. Wer kontrolliert wirklich die Kosten der Tortilla?