Der Chef des Außenministeriums (SRE), Roberto Velasco Álvarez, berichtete, dass die Bundesregierung zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 13. Mai 2026 269 Anträge auf Auslieferung und vorläufige Inhaftierung von Menschen an die Vereinigten Staaten gestellt habe. Davon wurden 36 abgelehnt und 233 blieben unvollendet.
Formelle Anträge und vorläufige Festnahmen
Bei 183 der anhängigen Gruppe handelt es sich um formelle Auslieferungsersuchen, die bei den Justizbehörden anhängig sind. Bei den anderen 50 handelt es sich um Anträge auf vorläufige Festnahme zum Zweck der Auslieferung.
„In 47 der 50 Anträge auf vorläufige Inhaftierung hat die Regierung der Vereinigten Staaten uns gebeten, zusätzliche Informationen vorzulegen. Es handelt sich um eine gängige Praxis beider Länder und nicht um etwas außerhalb des Vertrags“, erklärte Velasco während der Morgenkonferenz am 19. Mai.
Der Beamte erwähnte konkrete Fälle. Francisco Javier „N“, dem unerlaubte Machtausübung und organisierte Kriminalität vorgeworfen werden, wurde am 8. August 2025 ersucht. Die USA forderten weitere Informationen an und die Auslieferung ist noch nicht abgeschlossen.
Víctor Manuel „N“, dem im Innenministerium Unterschlagung und Rechnungen vorgeworfen wurden, erhielt am 4. Dezember 2025 eine Ablehnung, da es sich nicht um ein Gewaltverbrechen handelte. Velasco stellte klar, dass es normal sei, dass eine vorläufige Festnahme abgelehnt werde und ein formeller Antrag erforderlich sei.
Er verwies auch auf Rafael „N“ und Elías „N“, die mit dem Infonavit-Fall in Verbindung standen und am 1. Oktober 2025 wegen organisierter Kriminalität angeklagt wurden. Die USA beantragten einen formellen Antrag, da es sich weder um ein Gewaltverbrechen handelte noch eine Gefahr für die Gesellschaft darstellte.
Gegenseitigkeit und anhängige Fälle
Bezüglich José Ulises „N“, der mit dem Fall Ayotzinapa in Verbindung steht, und Pablo „N“ forderten die Vereinigten Staaten ebenfalls zusätzliche Informationen an.
„Jedes Land analysiert jede Anfrage gemäß seiner Gesetzgebung. Es gibt keine Gesetzeslücke, wie einige Leute vorgeschlagen haben“, sagte Velasco.
Präsidentin Claudia Sheinbaum betonte, dass keine der 269 Anforderungen zu einer wirksamen Umsetzung geführt habe. „Es gibt sehr schwerwiegende Fälle für Mexiko: Geldeintreiber, ehemalige Gouverneure, denen organisierte Kriminalität vorgeworfen wird, Ayotzinapa. Keiner von ihnen wurde ausgeliefert“, erklärte er. Sheinbaum betonte die Notwendigkeit der Gegenseitigkeit seitens der Vereinigten Staaten.




