Entschädigung für verlorenes Gepäck
Wenn Sie Ihr Handgepäck auf einem Inlandsflug verlieren, muss Ihnen die Fluggesellschaft 6.759 Pesos zahlen, was 80 UMA entspricht. Für aufgegebenes Gepäck erhöht sich die Entschädigung auf 12.673 Pesos (150 UMA). Dies wird vom Bundesamt für Verbraucherschutz (Profeco) festgestellt.
Für jedes aufgegebene Gepäckstück muss ein Scheck vorhanden sein, der aus zwei Teilen besteht: einem für den Passagier und einem anderen, der am Gepäck befestigt ist. Dies vermeidet Verwirrung und erleichtert Beschwerden.
Auf Inlandsflügen können Sie je nach Flugzeug zwischen 15 und 25 Kilo kostenlos einchecken. Darüber hinaus tragen Sie bis zu zwei Handstücke, die zusammen nicht mehr als 10 Kilo wiegen. Die maximalen Abmessungen betragen 55 cm lang, 40 cm breit und 25 cm hoch.
Wenn Ihr Gepäck diese Grenzen überschreitet, kann die Fluggesellschaft einen Aufpreis berechnen, sofern Platz vorhanden ist. Es bietet auch ermäßigte Tarife für Reisende ohne Koffer.
Bei internationalen Flügen richten sich die Regelungen nach dem jeweiligen Abkommen.
Wo Sie Ansprüche geltend machen können
Profeco verfügt über Module am internationalen Flughafen Mexiko-Stadt. Sie sind von Montag bis Sonntag von 7:30 bis 20:30 Uhr in Betrieb; an Feiertagen von 8:00 bis 20:00 Uhr. Sie können auch die Verbrauchertelefonnummer anrufen: 55 6887 22 oder 01 800 468 8722.
Wenn Sie Ihre Rechte kennen, können Sie im Schadensfall eine angemessene Entschädigung verlangen.




