Das Außenministerium (SRE) berichtete, dass Botschafter Roberto Lazzeri am 13. Juli 20 Beschwerden bei den US-Staatsanwaltschaften eingereicht habe. Diese Maßnahmen reagieren auf den Tod von 17 Mexikanern im Gewahrsam der Einwanderungs- und Zollbehörde (ICE).
Acht der Beschwerden wurden bei den Staatsanwaltschaften der Bundesstaaten und zwölf bei den Bezirksstaatsanwälten in den Gerichtsbarkeiten von Arizona, Kalifornien, Florida, Georgia, Illinois, Louisiana, Missouri und Texas eingereicht.
Diplomatische Maßnahmen
Einen Tag später übermittelte die mexikanische Botschaft über das Außenministerium die Beschwerde der Generalstaatsanwaltschaft (FGR) über die 17 Fälle an das Justizministerium. Er forderte die Einleitung von Ermittlungen und den Erhalt von Informationen über deren Fortgang.
Außenminister Roberto Velasco richtete zudem einen Brief an den UN-Hochkommissar für Menschenrechte, Volker Türk. Darin forderte er, durch Aufklärungsanfragen an die USA Informationen zu sammeln und die Kompatibilität mit internationalen Instrumenten zu analysieren. Ziel ist es, ähnliche Ereignisse zu verhindern.
Botschafter Lazzeri traf sich in Washington mit dem Außenministerium, dem Department of Homeland Security (DHS) und ICE. Er äußerte Mexikos Besorgnis über die Bedingungen in Haftanstalten, auch in privaten. Er forderte jeweils eine Aufklärung.
„Dies ist eine Mitteilung, die an das Privatunternehmen gerichtet ist, das das besagte Zentrum betreibt. Darin wird es aufgefordert, sich an die geltenden Protokolle zu halten und die Menschenrechte der Menschen, die unter seinem Schutz stehen, uneingeschränkt zu respektieren“, erklärte Lazzeri über die Unterlassungserklärung, die an das Zentrum in Adelanto, Kalifornien, gesendet wurde.
Die Botschaft stellte fest, dass der Brief auf der Grundlage des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen und unter Beachtung der Gesetze der Vereinigten Staaten ausgestellt wurde. Mexiko nahm die Rücksendung der Mitteilung zur Kenntnis, bestätigte jedoch, dass die Bedenken auf diplomatischem Weg geäußert wurden.
„Mexiko wird jeden Fall weiterhin umgehend weiterverfolgen und in Abstimmung mit den US-Behörden nach den Grundsätzen der Achtung der Souveränität, der gemeinsamen Verantwortung, des gegenseitigen Vertrauens und der Zusammenarbeit ohne Unterordnung zusammenarbeiten“, erklärte die SRE.
Das konsularische Netzwerk bietet den Familien der 17 Verstorbenen Unterstützung: rechtliche Unterstützung, Unterstützung bei der Überführung sterblicher Überreste und anderen angeforderten Verfahren.




