Das Außenministerium (SRE) hat die von Präsidentin Claudia Sheinbaum angekündigten rechtlichen Schritte nach dem Tod von 17 Mexikanern im Gewahrsam der Einwanderungs- und Zollbehörde (ICE) eingeleitet.
Klagen vor US-Gerichten und internationalen Organisationen
An diesem Montag erläuterte Außenminister Roberto Velasco die ergriffenen Schritte: eine formelle Beschwerde beim US-Justizministerium, Beschwerden bei den Staatsanwaltschaften, Unterlassungsschreiben gegen Haftanstalten und eine Mitteilung an den UN-Hochkommissar für Menschenrechte.
Das Außenministerium teilte mit, dass die Beschwerde an das Justizministerium in Abstimmung mit der Generalstaatsanwaltschaft (FGR) über die mexikanische Botschaft übermittelt wird. Darüber hinaus wurden über das konsularische Netzwerk bereits Beschwerden bei den zuständigen Staatsanwaltschaften eingereicht.
„Das Ziel dieser Schriften besteht darin, die Handlungen oder Unterlassungen, die zu diesen Todesfällen geführt haben, wie etwa die Verhinderung des Zugangs zu sofortiger und zügiger medizinischer Versorgung, sofort zu beenden“, sagte die SRE zum ersten Unterlassungsschreiben, das an das Internierungslager Adelanto, Kalifornien, gerichtet war, in dem vier Mexikaner gestorben sind.
Außenminister Roberto Velasco richtete außerdem einen Brief an den UN-Hochkommissar für Menschenrechte Volker Türk, in dem er sein Büro aufforderte, Informationen von US-Behörden einzuholen, die Vereinbarkeit der Ereignisse mit internationalen Verpflichtungen zu analysieren und Empfehlungen auszusprechen.
Das Außenministerium bekräftigte, dass diese Maßnahmen dem Ermittlungsstadium entsprechen, „einem wesentlichen Vorschritt für die Ausübung gerichtlicher Maßnahmen, die im Einklang mit dem Gesetz verlaufen“. Ebenso versicherte er den Familien der Opfer dauerhafte Unterstützung durch das konsularische Netzwerk und bestätigte, dass die Regierung Mexikos über institutionelle Kanäle entschlossen vorgehen werde.




