Präsidentin Claudia Sheinbaum berichtete, dass der Vorschlag für das Allgemeine Gesetz über die Rechte der indigenen und afro-mexikanischen Völker nun fertig sei. Ihre Beratung beginnt an diesem Montag und dauert bis Oktober.
„Das Gesetz muss konsultiert werden, um der Verfassung zu entsprechen. Sie haben anderthalb Jahre daran gearbeitet und es ist fertig“, sagte er zusammen mit dem Nationalen Rat der indigenen Völker vom Nationalpalast aus.
Abfragedetails
Luisa María Alcalde, Rechtsberaterin der Präsidentschaft, erklärte, dass der Vorschlag von 16.728 Gemeinden analysiert werde. Es soll 25,8 Millionen indigenen und afro-mexikanischen Menschen zugute kommen.
Der Prozess besteht aus fünf Phasen:
- Vom 1. Juli bis 6. August: Informationskampagne.
- Vom 7. August bis 13. September: Gemeindeberatung in 82 Versammlungen und sieben Arbeitstischen.
- Vom 21. September bis 11. Oktober: Anpassungen der Initiative basierend auf den eingegangenen Vorschlägen.
- 12. Oktober: Präsentation vor der Abgeordnetenkammer.
Adelfo Regino Montes, Direktor des INPI, wies darauf hin, dass das Projekt acht Bücher und eine Übergangsregelung umfasst. Es fanden 148 Treffen mit 35 Bundesbehörden statt und der Oberste Gerichtshof wurde zu Fragen der indigenen Justiz konsultiert.
Die Ausschreibung erfolgt gemeinsam zwischen dem INPI, dem Innenministerium und der Rechtsabteilung der Bundesexekutive.




