Der Gouverneur von Sinaloa, Rubén Rocha Moya, erschien an diesem Dienstag vor der Generalstaatsanwaltschaft (FGR) in Culiacán. Er tat dies im Rahmen der Ermittlungen, die eingeleitet worden waren, nachdem die Vereinigten Staaten Vorwürfe wegen angeblicher Verbindungen zur organisierten Kriminalität erhoben hatten.
Rocha beantragte die Entlassung aus seinem Amt und blieb unauffällig. Sein Auftritt findet zusammen mit dem Bürgermeister von Culiacán, Juan de Dios Gámez Mendívil, und dem stellvertretenden Generalstaatsanwalt des Staates, Dámaso Castro Zaavedra, statt. Die drei gehören zu den zehn vom US-Justizministerium identifizierten Beamten.
Die US-Behörden werfen ihnen kriminelle Verschwörung zur Einfuhr von Betäubungsmitteln, den Besitz von Maschinengewehren und die Verschwörung zum Waffenbesitz vor. Sie stehen auch im Zusammenhang mit angeblicher Bestechung und dem Schutz von Los Chapitos, einer Fraktion des Sinaloa-Kartells.
Bei seiner Abreise erklärte Castro Zaavedra gegenüber Reportern: „Wir vertrauen auf die Institutionen, auf die Arbeit der Ermittlungen und auf die Aufklärung.“ Er wies die Vorwürfe zurück und sagte, dass er den Fortschritt des Prozesses abwarten werde, bevor er festlege, ob er auf sein Amt zurückkehre.
Rocha seinerseits veröffentlichte auf seinem X-Account, dass er bereits erschienen sei. Er erklärte: „Ich werde es tun, weil ich an das mexikanische Justizsystem glaube, auf unsere Rechtsstaatlichkeit vertraue und unsere Justizinstitutionen respektiere.“
Von den zehn genannten haben sich nur der ehemalige Verwaltungsminister Enrique Díaz Vega und der ehemalige Minister für öffentliche Sicherheit, Gerardo Mérida Sánchez, den US-Behörden ergeben. Der Rest, darunter der Moreno-Senator Enrique Inzunza und andere ehemalige Beamte, haben die Vorwürfe zurückgewiesen.
Präsidentin Claudia Sheinbaum versicherte am Montag, dass Rocha in Mexiko keine formellen Vorwürfe erhebe. Die FGR eröffnete die Ermittlungsakte nach der Beschwerde Washingtons.
Die mexikanische Bank hat die Konten der zehn Angeklagten bereits eingefroren, um Finanzsanktionen der Vereinigten Staaten zu vermeiden. Sie haben auch rote Karten für internationale Haftbefehle.




