Die Generalstaatsanwältin der Republik, Ernestina Godoy Ramos, erklärte, dass die Krise des Verschwindenlassens in Mexiko nicht nur mit institutionellem Willen gelöst werden könne. Um die Suche, Lokalisierung und Identifizierung von Personen zu verbessern, sind ausreichende Budgets und technologische Hilfsmittel erforderlich.
Während seiner Teilnahme an den Dialogtischen mit Familien und Suchgruppen der westlichen Region in Zacatecas betonte Godoy, dass keine Institution diese Herausforderung alleine bewältigen kann. Sie betonte die Notwendigkeit einer Koordinierung zwischen Behörden und Zivilgesellschaft.
Die Staatsanwältin wies darauf hin, dass die Suche nach vermissten Personen für die Generalstaatsanwaltschaft der Republik Priorität habe. Es muss umfassend angegangen werden, unter Beteiligung von Bundes- und Landesbehörden sowie Familiengruppen der Opfer.
Godoy betonte, dass sich die Bemühungen auf die Opfer konzentrieren müssen. „Sie müssen dauerhaft gehört werden“, sagte er. Er würdigte die Arbeit der Suchgruppen und drückte seinen Respekt für ihre aktive Beteiligung an der Ausarbeitung von Vorschlägen aus.
Abschließend wies er darauf hin, dass in den letzten Jahren die Protokolle und das institutionelle Gerüst gestärkt worden seien. Er räumte jedoch ein, dass weiterhin große Herausforderungen in forensischen Angelegenheiten, Schulung und Koordination zwischen Institutionen bestehen, um die Krise des Verschwindenlassens zu bewältigen.




