Die Justiz hat dem kulturellen „Marketing“ ein Ende gesetzt
Der Oberste Gerichtshof hat gerade eine Lektion erteilt, die viele Unternehmen zur Kenntnis nehmen sollten: Kultur ist keine Werbeverkleidung. Mit sieben Ja-Stimmen entschied das höchste Gericht, dass die Xcaret Group jedes Element, das auf die Maya-Kultur anspielt, aus ihrer Werbung entfernen muss.
„Indigene Völker haben das Recht, über die Nutzung ihres kulturellen Erbes zu entscheiden“, argumentierte Ministerin María Estela Ríos González.
Mit dem Urteil wird eine Aussetzung aufgehoben, die es dem Unternehmen erlaubte, weiterhin Maya-Symbole in seinen Kampagnen zu verwenden. Der Rechtsstreit begann im Jahr 2022, als der Große Maya-Rat von Quintana Roo verlangte, dass sie ihre Vermögenswerte nicht mehr ohne Genehmigung nutzen sollten.
Ein Präzedenzfall, der in den großen Ligen weh tut
Das Interessante dabei ist nicht nur, was mit Xcaret passiert. Das bedeutet es für alle Marken, die „Folklore“ zu einem verpackten Produkt gemacht haben. Das Gericht stellt klar fest: Die kommerzielle Nutzung erfordert die Zustimmung der Ureinwohner.
Erinnern Sie sich noch daran, als alle über kulturelle Aneignung sprachen, als wäre es eine akademische Debatte? Nun, er hat bereits legale Zähne. Dieses Urteil schafft die Voraussetzungen dafür, dass andere Gemeinschaften dasselbe fordern.
Das Merkwürdige ist das Timing. Der Fall wurde letzten Oktober von Ministerpräsident Hugo Aguilar Ortiz „angezogen“. Gerade als sich der Tourismus mit all seinen fragwürdigen Souvenirs auf eine weitere Hochsaison vorbereitete.
Die beiden Minister, die dagegen gestimmt haben, müssen solide rechtliche Argumente haben. Aber sieben gegen zwei sprechen eine klare Sprache: Das Gleichgewicht liegt in Richtung Schutz, nicht in Richtung Ausbeutung.
Jetzt werden wir sehen, ob andere Unternehmen damit beginnen, ihre Kataloge zu überprüfen. Denn was heute für Xcaret ein Problem darstellt, könnte morgen für jeden, der Kultur nur als Dekoration betrachtet hat, ein Problem sein.




