National
Senat lehnt Zulassung des neu gewählten Strafrichters ab
Das höchste gesetzgebende Organ räumt der gerichtlichen Tätigkeit Vorrang vor einem persönlichen Antrag auf Arbeitsübergang ein.
Das höchste gesetzgebende Organ räumt der gerichtlichen Tätigkeit Vorrang vor einem persönlichen Antrag auf Arbeitsübergang ein.