Der Oberste Gerichtshof der Nation (SCJN) erklärte es für verfassungsgemäß, wegen Femizid in Oaxaca Haftstrafen zwischen 40 und mehr als 60 Jahren zu verhängen. Das Urteil geht davon aus, dass es sich dabei um den höchsten Ausdruck von Gewalt gegen Frauen handelt.
Das von Ministerin Sara Irene Herrerías Guerra vorgestellte Projekt stellt fest, dass die Strafe nicht gegen die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit oder das Recht auf soziale Wiedereingliederung verstößt. Es reagiert auf die Schwere des Verbrechens und den Kontext der feminiziden Gewalt im Land.
Während der Diskussion wurde hervorgehoben, dass es sich bei Feminizid um ein Verbrechen mit mehreren Straftaten handelt. Es betrifft mehrere gesetzliche Rechte wie Leben, Integrität, sexuelle Freiheit und Gleichheit. Daher kann es nicht allein mit schwerer Tötung gleichgesetzt werden.
Der analysierte Fall stammt aus dem Jahr 2013. Eine Frau wurde von ihrem Ex-Partner in Oaxaca ihres Lebens beraubt. Der Täter wurde zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 70 Jahren verurteilt. Als er das Urteil anfocht, argumentierte er, dass es übertrieben sei, seine Gründe wurden jedoch zurückgewiesen.
Die Plenarsitzung des SCJN kam zu dem Schluss, dass die verschärften Sanktionen gültig sind. Er wies darauf hin, dass der mexikanische Staat Verpflichtungen hinsichtlich der Menschenrechte von Frauen habe. Femizid stellt eine der schwerwiegendsten Formen geschlechtsspezifischer Gewalt dar.




