Präsidentin Claudia Sheinbaum stellte das Allgemeine Gesetz zur Verhinderung, Untersuchung, Bestrafung und Wiedergutmachung des durch das Verbrechen des Femizids verursachten Schadens vor. Das Ziel: Null Straflosigkeit und einheitliche Ermittlungen in allen Staatsanwaltschaften des Landes.
Details zur Initiative
In ihrer Morgenkonferenz am 15. Juli im Nationalpalast betonte Sheinbaum, dass dieses Verbrechen die schlimmste Form der Diskriminierung und Gewalt gegen Frauen darstellt.
„Das schlimmste Verbrechen der Gewalt gegen Frauen … ist der Tod, Feminizid, was bedeutet, einer Frau ihr Leben zu nehmen, nur weil sie eine Frau ist. Es ist ein Hassverbrechen.“
Er räumte ein, dass es in einigen Staatsanwaltschaften immer noch als Selbstmord eingestuft wird, wenn die Beweise auf ein direktes Familienmitglied hinweisen. Das Gesetz soll diese Fehleinstufung vermeiden und gewährleisten, dass alle Staatsanwaltschaften nach den gleichen Standards arbeiten.
Luisa María Alcalde, Rechtsberaterin der Präsidentschaft, erklärte, dass der Kriminalitätstyp homologiert sei: „Die Person, die einer Frau aus Gründen des Geschlechts das Leben nimmt, begeht das Verbrechen des Feminizids.“ Es wurden 10 geschlechtsspezifische Gründe ermittelt, darunter Anzeichen sexueller Gewalt, Vorgeschichte von Gewalt und Kontexte von Machtasymmetrien.
Die Strafe beträgt landesweit 50 bis 70 Jahre Gefängnis, wobei 19 erschwerende Umstände vorliegen, unter anderem, wenn es sich bei dem Opfer um ein Kind, einen Jugendlichen, eine ältere Person, eine Schwangerschaft, eine Behinderung, einen Journalisten oder einen Menschenrechtsverteidiger handelt. Auch der Verlust des Erbrechts, der Vormundschaft und der elterlichen Sorge wird in Betracht gezogen, ebenso wie die Entlassung und Disqualifikation von Beamten.
Sanktionen und Protokolle
Maribel Bojorges Beltrán, Leiterin der Sonderstaatsanwaltschaft für Gewaltverbrechen gegen Frauen, gab an, dass die Initiative genehmigte Protokolle mit einer Geschlechterperspektive, verstärkter Sorgfaltspflicht und Beweissicherung festlegt. Die spezialisierten Staatsanwaltschaften müssen in allen Phasen des Strafverfahrens eingreifen.
Ingrid Gómez Saracibar, Unterstaatssekretärin für das Recht auf ein gewaltfreies Leben, betonte, dass das Gesetz den Opfern Zugang zu Wahrheit, Gerechtigkeit sowie medizinischer und psychologischer Notfallversorgung garantiere. Die umfassende Wiedergutmachung des Schadens wird transformativ, angemessen und schnell sein, wobei der Schwerpunkt auf den Töchtern und Söhnen der Opfer liegt.
Die Initiative wird dem Kongress zur Diskussion und Genehmigung vorgelegt.