Die E-Mails, die die ehemalige Herzogin Sarah Ferguson nicht sehen wollte
Die Akten von Jeffrey Epstein offenbaren weiterhin unangenehme Zusammenhänge. Diesmal liegt der Fokus auf Sarah Ferguson und wie ihre Töchter, die Prinzessinnen Beatrice und Eugenie, in den neu veröffentlichten Dokumenten hunderte Male erwähnt werden.
Am interessantesten sind die E-Mails zwischen Ferguson und dem Finanzier. Einer enthüllt, dass er sie in Miami besuchte … mit seinen Töchtern. Dies geschah am 27. Juli 2009. Nur fünf Tage nachdem Epstein wegen eines Verbrechens im Zusammenhang mit einer Minderjährigen aus dem Gefängnis entlassen worden war.
„Ich bin mir noch nicht sicher. Ich warte nur darauf, dass Eugenia von einem Wochenende voller Sex zurückkommt!“
Das schrieb Ferguson laut CNN an Epstein und spielte damit auf das Intimleben seiner Tochter an. Monate später fragt er, ob die Prinzessinnen einem seiner Kontakte in London „Hallo sagen“ könnten. Die Antwort der ehemaligen Herzogin war ausweichend.
Die Dokumente, die von Prinz Andrew „verschwunden“ sind
In der Zwischenzeit gibt es ein weiteres Durcheinander. Die Boulevardzeitung The Sun berichtet, dass in den letzten Wochen Dutzende Dokumente zur Identifizierung von Prinz Andrew in den Archiven heimlich manipuliert wurden.
Ihr Name wurde gelöscht oder zensiert. Dazu gehört auch eine E-Mail, die einen Abend mit Epstein im August 2010 bestätigt. Erschwerend kam hinzu, dass die Zeitung verschwunden war, als die Zeitung erneut versuchte, mithilfe von Schlüsselwörtern nach diesen Dokumenten zu suchen.
„Das frustriert die Justiz. Es ist eine Vertuschung des Verbrechens“, sagte Jess Michaels, eine Überlebende des Netzwerks.
Sky Roberts, der Bruder von Virginia Giuffre (die Andrés beschuldigte), warf eine Frage in die Luft: „Warum werden die Namen der Täter zensiert, während die der Überlebenden intakt bleiben?“
Man hat das Gefühl, dass jemand versucht, die digitale Geschichte zu bereinigen. Aber Screenshots kursieren bereits. Im Zeitalter des Internets ist es nahezu unmöglich, etwas endgültig zu löschen.




