Eine Bewährungsstrafe wegen Belästigung von Jungkook
Ein brasilianischer Staatsbürger wurde in Südkorea zu einer einjährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt, weil er Jungkook, ein Mitglied von BTS, belästigt hatte. Das am 8. Mai vom Seoul Western District Court erlassene Urteil befand sie laut The Korea Times des Verstoßes gegen das Anti-Belästigungsgesetz und des Hausfriedensbruchs für schuldig.
Die Frau belästigte die Sängerin zwischen dem 7. und 28. Dezember vergangenen Jahres 22 Mal. Er erschien in seiner Wohnung und in den umliegenden Gebieten des Bezirks Yongsan. Er klingelte an der Tür, blieb herumlungern, wartete auf den Künstler und ließ Gegenstände im Haus zurück. Am 13. Dezember nutzte er eine offene Seitentür aus, während ein Lieferfahrer kam und ging, um das Grundstück zu betreten. Sie wurde verhaftet, freigelassen, hörte aber nicht auf. Im Januar erließen die Behörden eine Notverordnung, die es ihm untersagte, sich dem Sänger oder seinem Haus näher als 100 Meter zu nähern.
Das Gericht verhängte gegen ihn eine Bewährungsstrafe: Er wird einer Gefängnisstrafe entgehen, wenn er zwei Jahre lang keine neuen Straftaten begeht oder gegen Auflagen verstößt. Die Richter waren der Ansicht, dass er gehandelt habe, um seine Gefühle gegenüber Jungkook zum Ausdruck zu bringen, ohne ihm schaden zu wollen. Sie wiesen auch darauf hin, dass es ihr nie gelungen sei, das Haus zu betreten, und schlossen die Gefahr eines Rückfalls aus, auch weil sie nach Rechtskraft des Urteils endgültig aus Südkorea ausgewiesen werde.
Es ist nicht das erste Mal, dass der Künstler mit einer solchen Situation konfrontiert wird. Eine weitere Frau, eine chinesische Staatsbürgerin, wurde verhaftet, nachdem sie am Tag, an dem Jungkook seinen Militärdienst beendete, versucht hatte, mit dem Zugangscode in ihr Haus einzudringen.
Der Fall eröffnet erneut eine Debatte über die Sicherheit von K-Pop-Künstlern und rechtliche Maßnahmen gegen zwanghafte Belästigung. Die südkoreanischen Behörden haben die Sanktionen verschärft, um Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens zu schützen.




