Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft
Die Generalstaatsanwältin der Republik, Ernestina Godoy, warf dem FBI vor, keine vollständigen Informationen über die Festnahme von Ismael „El Mayo“ Zambada bereitgestellt zu haben. Er versicherte sogar, dass die US-Behörde „falsche und ungenaue Daten“ geliefert habe.
Während des Verfahrens im August 2024 war es der FGR nicht möglich, die Räumlichkeiten zu betreten oder zu fotografieren. Auch der Pilot, der Zambada überführte, wurde nicht identifiziert. Das FBI gab lediglich an, dass der Pilot die Abschiebung nach Mexiko beantragt habe.
„Wir stehen vor einer sehr komplexen Untersuchung“, sagte Godoy.
Am 9. August 2024 behauptete der damalige Botschafter Ken Salazar, dass es keine Beteiligung von US-Agenten gegeben habe. Zwei Jahre später erkannte das FBI jedoch, dass es sich um eine „erfolgreiche, geplante, organisierte und durchgeführte“ Operation der Behörde handelte, einen Mexikaner auf nationalem Boden zu fangen und ihn in ein anderes Land zu überführen.
Diese Situation impliziert laut Godoy Verstöße gegen mexikanisches und internationales Recht, eine Vereinbarung außerhalb des Gesetzes und eine diplomatische Lüge, die gegen Treu und Glauben in den bilateralen Beziehungen verstößt.
Die FGR leitete eine neue Untersuchung ein und forderte von den USA detaillierte Informationen zu den Ereignissen vom 25. Juli 2024. Darüber hinaus werden sieben entsprechende Ermittlungsmappen gemeldet.




